Wasser, Gewässer und Boden

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Leistungen zur Lebenslage: Wasser, Gewässer und Boden

Gartenwasserzähler

Ein Gartenwasserzähler hilft bei der Ermittlng der Wassermenge, die nicht in das öffentliche Abwassernetz fließt.

Landwirtschaftliche Pachtangelegenheiten und Grabeland

Wie kann ich einen Kleingarten pachten?

Lehrpfad

Wo gibt es in meiner Kommune thematisch aufbereitete Spazier- oder Wanderwege?

Öffentliche Brunnen, Fundstellen

Gibt es in der Nähe öffentliche Brunnen?

Öffentliche Grünflächen, Nutzungsrecht

Welche öffentlichen Grünflächen (Parks) gibt es und was ist zu beachten?

Niederschlagwasserversickerung

Genehmigung von Anlagen zur Niederschlagswasserversickerung

Wasseruntersuchung Durchführung

Bei Auffälligkeiten in Ihrem Trinkwasser können Sie sich an das örtliche Wasserversorgungsunternehmen und gegebenenfalls an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Für die Entnahme von Wasser oder Grundwasser ist das Wassernutzungsentgelt zu entrichten.

Grabungsgenehmigung beantragen

Die Suche und Grabung nach Bodendenkmalen sowie Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern sind genehmigungspflichtig.

Genehmigung zur Suche nach Bodendenkmalen mit Sonden und anderen technischen Hilfsmitteln

Die Suche nach Bodendenkmalen mit technischen Hilfsmitteln bedarf einer Genehmigung.

Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

Fischereifahrzeug zur Aalfischerei löschen

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie die Abmeldung unverzüglich der zuständigen unteren Fischereibehörde melden.

Jahresmeldung Aalbesatz zusenden

Wenn Sie Aale besetzen, müssen Sie für den Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und senden diese an die obere Fischereibehörde.

Jahresmeldung Aalfang zusenden

Wenn Sie die Aalfischerei beruflich ausüben, müssen Sie für die Aalfischerei schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und übermitteln diese an die obere Fischereibehörde.

Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.

Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme von Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser

Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.

Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung

Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.

Erdaufschluss Einstellung oder Beseitigung Anordnung

Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss, trotz zuvor erteilter Erlaubnis, stoppen oder beseitigen.

Entnahme und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern mit förmlichen Verwaltungsverfahren Erlaubnis

Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten möchten, können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen. Diese kann in einigen Fällen nur in einem förmlichen Verwaltungsverfahren erteilt werden.

Wasserbuch Bereitstellung

Sie suchen ein Wasserrecht? Dann können Sie über das Wasserbuch gezielt Ihre Suche nach Wasserrechten durch Angabe von Thema und Verwaltungseinheit starten.

Entnahme und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern Erlaubnis

Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten möchten, können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen

Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen Entgegennahme

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage verpflichtet, diese anzumelden.


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