Wasser, Gewässer und Boden
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Leistungen zur Lebenslage: Wasser, Gewässer und Boden
Gartenwasserzähler
Ein Gartenwasserzähler hilft bei der Ermittlng der Wassermenge, die nicht in das öffentliche Abwassernetz fließt.
Landwirtschaftliche Pachtangelegenheiten und Grabeland
Wie kann ich einen Kleingarten pachten?
Lehrpfad
Wo gibt es in meiner Kommune thematisch aufbereitete Spazier- oder Wanderwege?
Öffentliche Brunnen, Fundstellen
Gibt es in der Nähe öffentliche Brunnen?
Öffentliche Grünflächen, Nutzungsrecht
Welche öffentlichen Grünflächen (Parks) gibt es und was ist zu beachten?
Niederschlagwasserversickerung
Genehmigung von Anlagen zur Niederschlagswasserversickerung
Wasseruntersuchung Durchführung
Bei Auffälligkeiten in Ihrem Trinkwasser können Sie sich an das örtliche Wasserversorgungsunternehmen und gegebenenfalls an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
Entgelt für Wasserentnahme Berechnung
Für die Entnahme von Wasser oder Grundwasser ist das Wassernutzungsentgelt zu entrichten.
Grabungsgenehmigung beantragen
Die Suche und Grabung nach Bodendenkmalen sowie Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern sind genehmigungspflichtig.
Genehmigung zur Suche nach Bodendenkmalen mit Sonden und anderen technischen Hilfsmitteln
Die Suche nach Bodendenkmalen mit technischen Hilfsmitteln bedarf einer Genehmigung.
Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Fischereifahrzeug zur Aalfischerei löschen
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie die Abmeldung unverzüglich der zuständigen unteren Fischereibehörde melden.
Jahresmeldung Aalbesatz zusenden
Wenn Sie Aale besetzen, müssen Sie für den Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und senden diese an die obere Fischereibehörde.
Jahresmeldung Aalfang zusenden
Wenn Sie die Aalfischerei beruflich ausüben, müssen Sie für die Aalfischerei schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und übermitteln diese an die obere Fischereibehörde.
Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme
Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.
Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme von Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser
Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.
Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung
Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.
Erdaufschluss Einstellung oder Beseitigung Anordnung
Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss, trotz zuvor erteilter Erlaubnis, stoppen oder beseitigen.
Entnahme und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern mit förmlichen Verwaltungsverfahren Erlaubnis
Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten möchten, können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen. Diese kann in einigen Fällen nur in einem förmlichen Verwaltungsverfahren erteilt werden.
Wasserbuch Bereitstellung
Sie suchen ein Wasserrecht? Dann können Sie über das Wasserbuch gezielt Ihre Suche nach Wasserrechten durch Angabe von Thema und Verwaltungseinheit starten.
Entnahme und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern Erlaubnis
Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten möchten, können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen
Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen Entgegennahme
Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage verpflichtet, diese anzumelden.
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