Erbschaft, Nachlass und Testament

Auf dieser Seite können Sie Verwaltungsleistungen zum Thema Erbschaft, Nachlass und Testament suchen. Klicken Sie dazu auf die gewünschte Schaltfläche.

Leistungen zur Lebenslage: Erbschaft, Nachlass und Testament

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung für Erwerber infolge eines Erbfalls

Wenn Sie Waffen und/oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen beantragen.

Ausschlagung der Erbschaft notariell beglaubigen

Möchten Sie eine Erbschaft nicht annehmen, müssen Sie die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber einem Notar/ einer Notarin erklären, beglaubigen lassen und dem Nachlassgericht vorlegen.

Ausschlagung der Erbschaft Niederschrift

Wenn Sie erben und diese Erbschaft ausschlagen, müssen Sie dies gegenüber dem Nachlassgericht erklären.

Nachlasspflegeschaft Anordnung

Wenn Ihnen jemand Geld schuldet und diese Person verstirbt, können Sie eine Nachlasspflegschaft über das Erbe beantragen, wenn ein Sicherungsbedürfnis besteht oder die Person der Erbin oder des Erben unbekannt ist.

Besondere amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament)

Eine Verfügung von Todes wegen, zum Beispiel ein Testament, wird zu Lebzeiten beim Amtsgericht in die besondere amtliche Verwahrung gegeben. Die Verwahrdaten werden vom Amtsgericht oder Notariat elektronisch dem Zentralen Testamentsregister übermittelt und dort registriert.

Rücknahme/Rückgabe einer Verfügung von Todes wegen aus der besonderen amtlichen Verwahrung

Sie möchten Ihre in besonderer amtlicher Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen (zum Beispiel Testament) oder einen in amtlicher Verwahrung des Notars befindlichen Erbvertrag zurückhaben? Dann können Sie die Rückgabe bei der Verwahrstelle beantragen.

Einziehung eines Alleinerbscheins

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenene erbende Person nicht die wirkliche Erbin bzw. der wirkliche Erbe ist, kann der Erbschein wieder eingezogen werden.

Alleinerbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge beantragen

Wenn Sie nach gesetzlicher Erbfolge Alleinerbin oder Alleinerbe sind, können Sie zum Nachweis Ihrer Erbenstellung einen Alleinerbschein beim Nachlassgericht beantragen.

Alleinerbschein aufgrund eines Testaments beantragen

Wenn Sie Ihr Erbe angenommen haben, benötigen Sie häufig einen Nachweis für Ihre Erbenstellung. Sind Sie nach einem Testament oder Erbvertrag Alleinerbin oder Alleinerbe, können Sie einen Alleinerbschein beantragen.

Einen gegenständlich beschränkten Alleinerbschein beantragen

Wenn Sie Alleinerbin oder Alleinerbe sind, benötigen Sie häufig einen Erbschein als Nachweis für Ihr Erbrecht. Diesen können Sie auf den Nachlass in Deutschland beschränken lassen, wenn sich Nachlassgegenstände sowohl im Inland als auch im Ausland befinden.

Einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen

Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.

Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenen Erben nicht die wirklichen Erben sind, kann der Erbschein wieder eingezogen werden.

Einen gemeinschaftlichen Erbschein nach der gesetzlichen Erbfolge beantragen

Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.

Einen gemeinschaftlichen Erbschein aufgrund eines Testaments beantragen

Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder testamentarische Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.

Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen

Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Dieser kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.

Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen

Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen.

Einen gemeinschaftlichen Mindestteilerbschein beantragen

Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Mindestteilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Mindestteilerbschein beantragen.

Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein auf Grund gesetzlicher Erbfolge beantragen

Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen.

Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein aufgrund eines Testaments beantragen

Vom Nachlassgericht kann für mehrere testamentarische Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen.

Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen

Das Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch einen so genannten gemeinschaftlichen Teilerbschein erteilen. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen. Dieser kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.

Einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe

Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist dies der Erbschein aus.

Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe

Für mehrere Erben kann ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Er weist aus, ob eine Vor- und Nacherbschaft besteht. Befinden sich Teile des Nachlasses im Ausland, kann er gegenständlich beschränkt werden.

Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe

Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist dies der Erbschein aus.

Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe

Für mehrere Erben kann auch ein gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden, jeder Miterbe kann einen beantragen. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist der Erbschein das aus. Er kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.

Benutzungsantrag auf Archivgut stellen

Wenn Sie im Bundesarchiv Archivmaterial aus verschiedenen Epochen der deutschen Geschichte einsehen oder nutzen möchten, benötigen Sie dafür einen genehmigten Benutzungsantrag. 

Erbansprüche und -pflichten in einem anderen Mitgliedstaat

Hier erhalten Sie nähere Informationen zu Erbansprüchen und -pflichten in einem anderen Mitgliedstaat.


Zurück zur Übersicht

Neue Leistung suchen