Schwangerschaft und Elternschaft
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Leistungen zur Lebenslage: Schwangerschaft und Elternschaft
Einhaltung des Mutterschutzes Überwachung
Ausnahmen von bestimmten Beschäftigungsverboten beziehungsweise vom Kündigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz können Sie als Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen beim LAVG beantragen.
Benachrichtigung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau Entgegennahme
Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.
Erstattung für gezahltes Entgelt im Mutterschutz beantragen
Bei Beschäftigungsverboten von Mitarbeiterinnen im Mutterschutz fallen für Sie als Arbeitgeber zunächst Kosten an, zum Beispiel bei Mutterschaftslohn und Arbeitgeberzuschuss. Eine Erstattung dieser Kosten können Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragen.
Beschäftigungsbedingungen
Wenn Sie in Deutschland als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt sind, haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten. Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen Bedingungen, zum Beispiel zur gesetzlichen Arbeitszeit oder Arbeitslosenunterstützung.
Gleichbehandlung am Arbeitsplatz
Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Thema Gleichstellung.
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