Transportgenehmigungen

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Leistungen zur Lebenslage: Transportgenehmigungen

Geografische Genehmigung für unbemannte Fluggeräte

Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen

Wenn Sie mit Drohnen geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen.

Betriebsgenehmigung für unbemannte Fluggeräte

Betriebsgenehmigung für Drohnenflüge mit einem Risiko beantragen ("spezielle" Kategorie)

Sie dürfen eine Drohne ohne vorherige Erlaubnis fliegen lassen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Stellt der Betrieb jedoch ein erhöhtes Risiko für Unbeteiligte dar, müssen Sie vorab eine Betriebsgenehmigung beantragen.

Bericht des Prüfers übermitteln

Wenn Sie als prüfende Person eine Prüfung abgenommen haben, können Sie den Prüfungsbericht an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

Erstmalige Erteilung einer Pilotenlizenz beantragen

Wenn Sie ein Luftfahrzeug führen oder bedienen möchten, benötigen Sie eine Pilotenlizenz. Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

Berechtigung oder Lehrberechtigung für eine Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen, verlängern oder erneuern

Wenn Sie bestimmte Flugzeugmuster oder Flugzeugklassen führen oder einen Lehrauftrag ausüben möchten, benötigen Sie eine bestimmte Berechtigung oder Lehrberechtigung. Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen, verlängern, erweitern oder erneuern.

Neuausstellung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen

Wenn Sie Ihre Fluglizenz neu ausstellen lassen möchten, können Sie das unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Lizenzbestätigung (Verification Letter) für Pilotinnen und Piloten beantragen

Wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) fliegen, benötigen Sie eine amtlich bestätigte Lizenz für Pilotinnen und Piloten (Verification Letter). Diese können Sie kostenpflichtig beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Als Inhaber einer Pilotenlizenz den Wechsel der zuständigen Behörde (Transfer IN) beantragen

Sie möchten die Zuständigkeit über Ihre europäische Pilotenlizenz oder Ihre medizinische Akte an das Luftfahrt-Bundesamt übertragen?  Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Transfer IN beantragen.

Eintragung der automatischen Validierung in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen

Planen Sie als Pilotin oder Pilot das Gebiet der Europäischen Union (EU) mit einem Luftfahrzeug zu verlassen, das in einem anderen Mitgliedsstaat als Deutschland eingetragen ist? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische Validierung beantragen.

Eintrag eines Sprachvermerks in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen

Sie können unterbestimmten Voraussetzungen den Eintrag eines Sprachvermerks in Ihre Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen.

Genehmigung von Bonuspunkten für Teil-66-Lizenz beantragen

Wenn Sie eine Lizenz für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen nach Teil-66 anstreben und bereits über Qualifikationen verfügen, können Sie die Genehmigung von Bonuspunkten beantragen. Dadurch kann die Nachweispflicht von Modulprüfungen (teilweise) entfallen.

Anerkennung von Bundeswehr-Dienstzeiten als Erfahrung in der Instandhaltung von Luftfahrzeugen

Wenn Sie eine Lizenz für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen nach Teil-66 anstreben und bereits über Qualifikationen verfügen, können Sie die Genehmigung von Bonuspunkten beantragen. Dadurch kann die Nachweispflicht von Modulprüfungen (teilweise) entfallen.

On-the-Job-Training (OJT) im Einzelfall beantragen

Für den Abschluss des Luftfahrzeugmusterlehrgangs können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (auch in Vertretung) ein On-the-Job-Training (OJT) erstmalig oder erneut beantragen, ein bereits genehmigtes OJT ändern oder einen Assessmenttermin anmelden.

Prüfung für technisches Personal beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen

Um die Prüfung für technisches Personal zu absolvieren, müssen Sie die Teilnahme beim LBA beantragen. Die Prüfung ist notwendig, wenn Sie eine Teil-66-Lizenz anstreben, einen Mustereintrag ergänzen oder Ihre Erlaubnis PvL ändern, erneuern oder Einschränkungen löschen möchten.

Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für Prüferinnen und Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) beantragen

Sie können eine Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) der Klasse 4 beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie können zusätzlich einen Antrag stellen, um eine bereits bestehende Erlaubnis für PvL zu erneuern, zu verlängern oder zu ändern.

Interesse an der Aufnahme in den Prüfer-Pool einer ATO bekunden oder eine Änderung melden

Wenn Sie praktische Prüfungen für den Erwerb einer Lizenz oder einer Instrumentenflugberechtigung als Prüferin oder Prüfer abnehmen möchten, können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt die Aufnahme in den Prüfer-Pool einer ATO des Luftfahrt-Bundesamtes beantragen.

Einzelbestimmung von Prüferinnen und Prüfern beantragen

Wenn Sie eine praktische Prüfung zum Erwerb einer Lizenz oder der Berechtigung ablegen wollen, können Sie einen Antrag auf Bestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers des Luftfahrt-Bundesamtes stellen.

Praktische Prüfung anzeigen

Wenn Sie als Prüferin oder Prüfer eine praktische Prüfung durchführen, müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt anzeigen. Hierbei geben Sie Informationen zur Bewerberin beziehungsweise zum Bewerber sowie Prüfungsdetails an.

Zum Prüfer-Auffrischungslehrgang anmelden

Wenn Ihre Prüferberechtigung abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt für einen Auffrischungslehrgang anmelden, um Ihre Prüferberechtigung zu verlängern oder zu erneuern.

Anmeldung zur theoretischen Standardisierung und Vorschlag eines Prüfer-Ausbilders für praktische Standardisierung

Sie möchten eine Berechtigung als Prüferin oder Prüfer erhalten oder erneuern? Dann können Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt für einen theoretischen Lehrgang anmelden und eine Ausbilderin oder einen Ausbilder für Ihre praktische Prüfung vorschlagen.

Ereignis beim Gefahrguttransport im Luftverkehr melden

Sie waren an Unfällen und Ereignissen im Gefahrguttransport im Luftverkehr beteiligt, oder Ihnen sind Verstöße aufgefallen? Dann müssen Sie das innerhalb von 72 Stunden beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.

Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung für den Gefahrguttransport im Luftverkehr beantragen

Wenn Sie eigentlich verbotene gefährliche Güter im Luftverkehr transportieren wollen, müssen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung beziehungsweise eine Überfluggenehmigung beantragen.

Besondere Berechtigung nach FCL.1000b beantragen

Wenn neue Luftfahrzeugmuster oder Ausbildungslehrgänge eingeführt werden, können Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Prüferberechtigung beim Luftfahrt-Bundesamt eine besondere Berechtigung für diese Prüfungen beantragen.

Sondergenehmigung für die Kontrolle von Luftfracht beantragen

Als reglementierter Beauftragter können Sie eine Sondergenehmigung für eine Ausnahme von Kontrollen der Luftfracht und -post beantragen.

Prüferberechtigung des Luftfahrt-Bundesamts beantragen

Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt die Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Erneuerung oder Änderung einer Prüferberechtigung beantragen.

Status Sichere Lieferkette ändern, verlängern oder zurückgeben

Sie als Unternehmen, das über einen entsprechenden Status in der sicheren Lieferkette verfügt, können eine Änderung oder Verlängerung dieses Status beantragen oder diesen zurückgeben.

Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung für Stellen der sicheren Lieferkette und Luftfahrtunternehmen beantragen

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Genehmigung des Einsatzes der Luftsicherheitsausrüstung im Rahmen der sicheren Lieferkette beantragen.

Betriebsgenehmigung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" beantragen

Um in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ betreiben zu können, benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung. Je nach Ihrem Wohn- oder Hauptgeschäftssitz beantragen Sie diese beim Luftfahrt-Bundesamt oder bei Ihrer Landesluftfahrtbehörde.

Betriebserklärung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" abgeben

Sie möchten in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" betreiben? Dann benötigt das Luftfahrt-Bundesamt eine entsprechende Erklärung von Ihnen.

Betriebserklärung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ abgeben

Sie möchten ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" grenzübergreifend betreiben? Dann reichen Sie bitte Ihre bestehende Betriebserklärung und die Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung beim Luftfahrt-Bundesamt ein.

Einen EU-Kompetenznachweis A1/A3 für unbemannte Luftfahrzeuge absolvieren

Für den Betrieb von Unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in den Unterkategorien A1 und A3 benötigen Sie einen EU-Kompetenznachweis A1/A3. Dieser wird Ihnen nach einem Online-Lehrgang und anschließender Onlineprüfung vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilt.

Eine Registrierung als Betreiberin oder Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge beantragen

Sie möchten in Deutschland eine Drohne oder ein anderes unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) betreiben? Dann müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren.

Erklärung zum Nichtgewerblichen Flugbetrieb mit technisch komplizierten Luftfahrzeugen (NCC) oder zum Spezialisierten Flugbetrieb (SPO) abgeben

Vor der Durchführung eines nichtgewerblichen Flugbetriebs mit technisch komplizierten Luftfahrzeugen (NCC) oder eines spezialisierten Flugbetriebs (SPO) sind Sie verpflichtet, eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt abzugeben.

Frequenzzuteilung für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk beantragen

Frequenzzuteilungen für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk können Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen zur Gründung oder Führung von Unternehmen einholen

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, finden Sie hier Informationen zu Verfahren, Formalitäten und Genehmigungen, die Sie zu beachten haben.

Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner

Das europaweite Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner informiert Sie über rechtliche Anforderungen und hilft bei Abwicklung von Verfahren. 

Entscheidung über die Genehmigungspflicht von Änderungen an bereits genehmigten Fahrzeugen

Sind Sie eine Änderungsverwaltungsstelle, die nicht Inhaberin der Fahrzeugtypgenehmigung ist, und möchten Sie Änderungen an einem bereits genehmigten Fahrzeug verwalten? Dann müssen Sie unter anderem die Genehmigungsstelle des EBA über diese Änderung unterrichten.

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.


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