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Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht

Auf dieser Seite können Sie Verwaltungsleistungen zum Thema Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht suchen. Klicken Sie dazu auf die gewünschte Schaltfläche.

Leistungen zur Lebenslage: Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht

Berichtigung personenbezogener Daten durch die Meldebehörde

Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die beispielsweise eine Behörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.

Einsicht in die Adoptionsakte erhalten

Als adoptierte Person können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen. Es sei denn, die Interessen anderer Betroffener – etwa die Ihrer leiblichen Eltern – stehen der Einsicht entgegen oder überwiegen.

Gespeicherte personenbezogene Daten nach SÜG Auskunft

Wenn Sie oder eine betroffene Person Auskunft über Ihre gespeicherten Daten nach den § 23 Absatz 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz benötigen, können Sie diese über einen formlosen Antrag beantragen.

Amtliche Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Statistischen Bundesamt anfordern

Sie möchten Zugang zu amtlichen Informationen des Statistischen Bundesamts (StBA) erhalten? Dann können Sie einen entsprechenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen.
 


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