Schwangerschaft und Elternschaft

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Leistungen zur Lebenslage: Schwangerschaft und Elternschaft

Einhaltung des Mutterschutzes Überwachung

Ausnahmen von bestimmten Beschäftigungsverboten beziehungsweise vom Kündigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz können Sie als Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen beim LAVG beantragen.

Benachrichtigung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau Entgegennahme

Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.

Erstattung für gezahltes Entgelt im Mutterschutz beantragen

Bei Beschäftigungsverboten von Mitarbeiterinnen im Mutterschutz fallen für Sie als Arbeitgeber zunächst Kosten an, zum Beispiel bei Mutterschaftslohn und Arbeitgeberzuschuss. Eine Erstattung dieser Kosten können Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragen. 

Beschäftigungsbedingungen

Wenn Sie in Deutschland als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt sind, haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten. Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen Bedingungen, zum Beispiel zur gesetzlichen Arbeitszeit oder Arbeitslosenunterstützung.

Gleichbehandlung am Arbeitsplatz

Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Thema Gleichstellung.

Mutterschaftsgeld als gesetzlich Krankenversicherte beantragen

Wenn Sie Mutter werden, können Sie Mutterschaftsgeld erhalten. Auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, sofern Mutterschutz in Anspruch genommen wird.

Mutterschaftsgeld als privat Krankenversicherte oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse als Familienversicherte beantragen

Als werdende Mutter, können Sie für die Zeit Ihrer Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.


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