Außenwirtschaftsförderung und -investitionen
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Leistungen zur Lebenslage: Außenwirtschaftsförderung und -investitionen
An Initiativen für Unternehmer teilnehmen
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zum Thema Initiativen für Unternehmer.
Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" anfordern
Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.
Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" stellen
Wenn Sie Änderungen an einer bestehenden Förderung durch die strukturbildende Übergangshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vornehmen möchten, müssen Sie einen Antrag beim BMZ stellen.
Antrag auf Förderung eines neuen Vorhabens oder eines Fortführungsvorhabens aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" stellen
Wenn Sie als in Deutschland registrierte Nichtregierungsorganisation ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe planen, können Sie dafür Förderung beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen.
Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen
Durch die Rechtsmittelverzichtserklärung können Mittelanforderungen zu Projekten der strukturbildenden Übergangshilfe umgehend nach Projektstart bearbeitet werden. Es muss dann keine vierwöchige Frist abgewartet werden.
Auskunft geben für Statistiken zum deutschen Außenhandel
Als Unternehmen müssen Sie Ihren Warenverkehr zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen dem Statistischen Bundesamt melden.
Sektorübergreifende Investitionen in deutsche Unternehmen melden
Sie sind außerhalb der EU oder EFTA ansässig und wollen in ein deutsches Unternehmen investieren? Dann benötigen Sie dafür die Freigabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, wenn es sich um eine meldepflichtige Investition im sektorübergreifenden Bereich handelt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Investitionen in deutsche Unternehmen beantragen
Sie sind außerhalb der EU oder EFTA ansässig und wollen in ein deutsches Unternehmen investieren? Dann können Sie beim BMWE vorab eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für nicht meldepflichtige Investitionen beantragen, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Sektorspezifische Investitionen in deutsche Unternehmen für bestimmte Rüstungsgüter und IT-Sicherheits-Produkte melden
Sie sind außerhalb Deutschlands ansässig und wollen in ein deutsches Unternehmen investieren? Dann benötigen Sie dafür die Freigabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, wenn es sich um eine meldepflichtige Investition im sektorspezifischen Bereich handelt.
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