Statistische Erhebungen und Meldepflichten
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Leistungen zur Lebenslage: Statistische Erhebungen und Meldepflichten
Meldepflicht in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen
Wenn Sie sich höchstens sechs Monate in einer Beherbergungsstätte aufhalten, müssen Sie bei Ihrer Ankunft einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben.
Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Melden Sie Kopflausbefall bei Kindern umgehend.
Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen
Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.
Jahresmeldung Aalbesatz zusenden
Wenn Sie Aale besetzen, müssen Sie für den Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und senden diese an die obere Fischereibehörde.
Jahresmeldung Aalfang zusenden
Wenn Sie die Aalfischerei beruflich ausüben, müssen Sie für die Aalfischerei schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und übermitteln diese an die obere Fischereibehörde.
Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
Sie müssen länger als drei Monate ins Krankenhaus und haben keine Wohnung im Inland? Dann müssen Sie den Ort Ihres Aufenthaltes bei den Meldebehörden anmelden.
Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Entgegennahme
Wenn Sie Wein oder Traubenmost gewerbsmäßig bearbeiten oder verarbeiten, lagern oder damit handeln, sind Sie verpflichtet, Ihre Wein- und Traubenmostbestände der zuständigen Landesstelle zu melden. Dies gilt nicht für Einzelhändler.
Bericht zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit erstellen und veröffentlichen
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie als privater Arbeitgeber einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen und veröffentlichen. Als Arbeitgeber sind...
Daten für Statistiken zu Land- und Forstwirtschaft sowie zur Fischerei übermitteln
Sie betreiben eine Brüterei, eine Geflügelschlachterei oder ein Sägewerk oder sind Düngemittelhändler, -importeur oder -produzent? Dann müssen Sie bestimmte Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Auskunft über Wertsicherungsklausel einholen
Wenn Sie Auskünfte über Wertsicherungsklauseln erhalten möchten, können Sie diese online abrufen.
Mengen- und Preismeldungen gemäß Marktordnungswaren-Meldeverordnung machen
Unternehmen der Fett-, Getreide-, Stärke-, Futtermittel-, Milch-, Zucker- und Alkoholwirtschaft und der Lebensmittelwirtschaft sind verpflichtet, regelmäßige Mengen- und/oder Preismeldungen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu machen.
Mengenmeldungen gemäß Marktordnungswaren-Meldeverordnung machen
Unternehmen der Fett-, Getreide-, Stärke-, Alkohol-, Futtermittel-, Milch- und Zuckerwirtschaft sind verpflichtet, regelmäßige Meldungen inklusive Milchpreis, Zuckerverkaufs- und Zuckerrübenpreis an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung abzugeben.
Preismeldungen gemäß Marktordnungswaren-Meldeverordnung machen
Hersteller und Herstellerinnen von chemischen oder pharmazeutischen Produkten, von Hefe, Mischfutter für Nutztiere, sowie große Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft sind verpflichtet, regelmäßige Preismeldungen an die BLE zu machen.
Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen
Wenn Ihr Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert wird, müssen Sie Zwischen- oder Verwendungsnachweise beim BMZ einreichen.
Gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb melden
Sie leiten, vertreten oder managen ein Eisenbahnunternehmen? Dann sind Sie dazu verpflichtet, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) über gefährliche Ereignisse zu informieren.
Vertretungsberechtigte Personen, Kontaktpersonen und Personendaten im Akkreditierungsverfahren ändern oder hinzufügen
Wenn Sie Stammdaten wie zum Beispiel von vertretungsberechtigen Personen oder Kontaktpersonen in Ihrem laufenden Akkreditierungsverfahren hinzufügen oder ändern möchten, können Sie dies bei der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) veranlassen.
Bericht Marktuntersuchung Eisenbahn erstellen
Die Bundesnetzagentur analysiert regelmäßig die Entwicklungen auf dem Eisenbahnmarkt. Damit soll Diskriminierungspotenzial erkannt und der Wettbewerb gestärkt werden. In der „Marktuntersuchung Eisenbahnen“ werden die Daten und deren Analysen veröffentlicht.
Stammdaten von Preishoheitsinhabern (PHI) für Kraftstoffe mitteilen
Wenn Sie zu den Preishoheitsinhabern (PHI) für Kraftstoffe gehören, haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K). Dort müssen Sie sich registrieren lassen und zu diesem Zweck Ihre Stammdaten mitteilen.
Befreiung von der Pflicht zur Übermittlung von Grunddaten für Tankstellen und Preisänderungen von Kraftstoffen beantragen
Als Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K). Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Meldepflicht befreien lassen.
Änderung von Stammdaten von Preishoheitsinhabern (PHI) für Kraftstoffe mitteilen
Als Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) und sind dort registriert. Änderungen Ihrer Stammdaten müssen Sie der MTS-K sofort mitteilen.
Grunddaten von Tankstellen übermitteln
Wenn Sie gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) meldepflichtig sind, übermitteln Sie die Grund- und Preisdaten zu Ihren Tankstellen über die Mobilithek. Die Grunddaten übermitteln Sie einmal wöchentlich.
Änderungen von Preisen für Kraftstoffe als Preishoheitsinhaber (PHI) an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln
Wenn Sie über die Preissetzungshoheit für Kraftstoffe an Tankstellen verfügen, müssen Sie jede Änderung der Kraftstoffpreise sofort an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) melden. Dafür nutzen Sie die Mobilithek.
Kontaktdaten eines Preismelders an Markttransparenzstelle übermitteln
Möchten Sie die Dienste eines Preismelders nutzen, um als Preishoheitsinhaber (PHI) Ihrer Meldepflicht über Preisänderungen nachzukommen? Dann müssen Sie umgehend Angaben zum Preismelder an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln.
Änderungen zum Preismelder an Markttransparenzstelle übermitteln
Ändern sich bei Ihrem Preismelder einzelne Daten oder möchten Sie den Preismelder wechseln? Dann müssen Sie dies der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) umgehend mitteilen.
Ergebnisse der Bundesstatistik einsehen
Wenn Sie statistische Informationen über die Bundesrepublik Deutschland brauchen, können Sie sich beim Statistischen Bundesamt informieren.
Als Unternehmen im Baugewerbe Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Baugewerbe bestimmte Daten übermitteln.
Als Unternehmen im Produzierenden Gewerbe Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Bereich des Produzierenden Gewerbes bestimmte Daten übermitteln. Unternehmen des Baugewerbes sind hier nicht gemeint.
Auskunft geben für Preisstatistiken
Als Unternehmen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die Erhebung der Preisstatistik herangezogen werden.
Als Unternehmen im Großhandel Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Großhandel bestimmte Daten übermitteln.
Als Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapiepraxis Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenpraxis Daten übermitteln.
In der Gaswirtschaft oder der Kohleeinfuhr und -ausfuhr Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Bereich der Gaswirtschaft oder der Kohleeinfuhr und -ausfuhr bestimmte Daten übermitteln.
Datenerhebung für Statistiken zu Transport und Verkehr
Sie müssen als Unternehmen, das Personen- und Güterverkehr beziehungsweise die dafür notwendige Infrastruktur betreibt, nach Aufforderung bestimmte Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln.
Auskunft geben für Statistiken zum deutschen Außenhandel
Als Unternehmen müssen Sie Ihren Warenverkehr zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen dem Statistischen Bundesamt melden.
Auskunft geben für die Forschungsstatistik
Die Finanz- und Personalstatistiken über Forschung und Entwicklung (FuE) liefern Informationen über die deutsche Forschungslandschaft. Als auskunftspflichtige FuE-Einrichtung müssen Sie bestimmte Daten bereitstellen.
Auskunft für die Schwangerschaftsabbruchstatistik geben
Sie wurden vom Statistischen Bundesamt gebeten, Daten für die Schwangerschaftsabbruchstatistik zu melden? Dann können Sie Ihre Daten über ein Online-Formular übermitteln.
Datenerhebungen in der Wirtschaft zu umweltrelevanten Themen
Sie müssen unter bestimmten Voraussetzungen nach Aufforderung Daten in Zusammenhang mit dem Umwelt- und Ressourcenschutz an das Statistische Bundesamt übermitteln.
Informationen registrierter Anbieterinnen und Anbietern auf digitalen Plattformen (DAC7) melden
Wenn Sie eine digitale Plattform betreiben, sind Sie verpflichtet, Informationen über bei Ihnen registrierte Anbieterinnen und Anbieter sowie deren erzielte Umsätze zu sammeln und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.
Daten für den Infrastrukturatlas abgeben
Wenn Sie von der Zentralen Informationsstelle zur Lieferung von Infrastrukturdaten verpflichtet wurden, können Sie über die Portalseite des Infrastrukturatlas (ISA-Portal) ihre digital vorliegenden georeferenzierten Daten an den Infrastrukturatlas übermitteln.
Daten zu Bauarbeiten an Versorgungsnetzen für den Infrastrukturatlas liefern
Übermitteln Sie als Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Versorgungsnetzes über das Portal des Infrastrukturatlas (ISA-Portal) Informationen zu geplanten oder laufenden Bauarbeiten und kommen so Ihrer gegebenenfalls bestehenden Auskunftsverplichtung nach.
Das gewerbliche Betreiben von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder das gewerbliche Angebot von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten melden
Sie betreiben gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder erbringen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste? Dann müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden.
Meldung zum Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) übermitteln
Wenn Sie als pharmazeutisches Unternehmen oder Großhändler bestimmte Tierarzneimittel mit antimikrobiellen oder bestimmten Stoffen an tierärztliche Hausapotheken oder weitere Empfänger abgeben, müssen Sie die Mengen jährlich dem Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register übermitteln.
Kontaktstelle als Betreiber Kritischer Infrastrukturen benennen
Wenn Sie eine Kritische Infrastruktur betreiben, müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Kontaktstelle nennen, die jederzeit erreichbar ist.
Gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) einrichten
Sie können sich als gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) beim BSI registrieren. Nach der Registrierung können Sie als Kontaktstelle für Meldungen und Sicherheitshinweise für Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, fungieren.
Kontaktstelle für Meldungen als Betreiber von Energieversorgungsnetzen benennen
Wenn Sie ein Energieversorgungsnetz betreiben, müssen Sie IT-Störungen unverzüglich an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Damit Sie eine Meldung abgeben können, müssen Sie vorab eine Kontaktstelle dem BSI benennen.
Unerwünschte Wirkungen und Gesundheitsschäden bei Kosmetik melden
Wenn Sie Kosmetik nutzen und unerwünscht Wirkungen auftreten, können Sie dies melden. Als Herstellungs- oder Handelsunternehmen müssen Sie den Behörden Wirkungen mit ernsten gesundheitlichen Folgen melden.
Zugang zur Testplattform Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) beantragen
Wenn Sie als Hersteller, Lieferant, Prüfstelle oder weitere Berechtigte Geräte oder Komponenten für den Digitalfunk auf einer Testplattform erproben wollen, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.
Änderungszertifizierung von Endgeräten für den Digitalfunk BOS beantragen
Wenn Sie als Herstellerin oder Hersteller technische Änderungen an einem Endgerät vorgenommen haben, das bereits für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zertifiziert ist, muss die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erneut geprüft werden.
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