Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen
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Leistungen zur Lebenslage: Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen
Veranstaltung eines Wanderlagers Anzeige
Die Veranstaltung eines Marktes ("Wanderlager") bedarf der behördlichen Genehmigung.
Straßensperrungen
Straßensperrungen sind Sondernutzungen, die genehmigt werden müssen.
Weihnachtsmarkt
Brandenburg in weihnachtlichem Lichterglanz
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?
Zustimmung zur Sondernutzung von Straßen
Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hier erfahren Sie weiteres.
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Ausnahmegenehmigung beantragen, um Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten
Straßen sind dem Straßenverkehr vorbehalten. Daher benötigt eine Person, die Waren und Leistungen auf Straßen anbieten möchte, eine Ausnahmegenehmigung.
Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
Sie möchten gelegentlich der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Waren zum Sofortverkauf anbieten? Dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle und benötigen keine Reisegewerbekarte.
Gebrauchsabnahme fliegender Bauten
Gebrauchsabnahme Fliegende Bauten
Aufstellung von Fliegenden Bauten anzeigen
Aufstellung von Fliegenden Bauten anzeigen
Übertragung der Fliegenden Bauten anzeigen
Übertragung der Fliegenden Bauten auf Dritte anzeigen
Änderungen bei Fliegenden Bauten anzeigen
Änderung der Ausführungsgenehmigung Fliegender Bauten
Nachabnahme der Fliegenden Bauten durchführen
Gebrauchsabnahme Fliegende Bauten - Nachabnahme
Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Wenn Sie im öffentlichen Raum werben wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Unternehmensgründung: Fairness und Transparenz von Geschäftspraktiken
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu den Pflichten von Fairness und Transparenz.
Beschäftigungsbedingungen
Wenn Sie in Deutschland als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt sind, haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten. Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen Bedingungen, zum Beispiel zur gesetzlichen Arbeitszeit oder Arbeitslosenunterstützung.
Sozialversicherung und Rente
Hier finden Sie weitere Informationen zu Rechten und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union.
Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen zur Gründung oder Führung von Unternehmen einholen
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, finden Sie hier Informationen zu Verfahren, Formalitäten und Genehmigungen, die Sie zu beachten haben.
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Hier finden Sie Informationen zu Arbeitsschutz und -sicherheit sowie geltenden Gesetzen, Verordnungen und Pflichten von Arbeitgebern.
Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner
Das europaweite Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner informiert Sie über rechtliche Anforderungen und hilft bei Abwicklung von Verfahren.
Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen beantragen
Wenn Sie Kinder im Rahmen von Aufführungen oder Veranstaltungen beschäftigen wollen, müssen Sie eine Ausnahme vom Verbot der Kinderarbeit beantragen.
Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.
Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
Sie planen ein verfahrensfreies Bauvorhaben auf einem Grundstück, bei dem aktuell eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung vorliegt? Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.
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