Betriebsübernahme
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Leistungen zur Lebenslage: Betriebsübernahme
Löschung einer Registereintragung durch die Handwerkskammer
Wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis über Inhaber eines Betriebs, zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnl. Gewerbes nicht (mehr) vorliegen und die Handwerkskammer davon Kenntnis erlangt, erfolgt die Löschung von Amts wegen.
Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben
Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.
Löschung der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen
Wenn der Betrieb eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes nicht mehr fortgeführt werden soll, müssen Sie bei Ihrer Handwerkskammer die Löschung beantragen.
Gründung oder Schließung eines Unternehmens
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, ist die Beachtung bestimmter Regelungen und Vorgaben erforderlich. Hier finden Sie Informationen über Unternehmensgründung, Führung und Schließung, zum Beispiel über die Gewerbezulassung.
Unternehmensverlagerung
Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten bei der Verlagerung eines Unternehmens aus Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat sowie aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland.
Insolvenzverfahren und Liquidation von Unternehmen
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zu Insolvenzverfahren und Liquidation von Unternehmen.
Unternehmensgründung: Unternehmensfusionen oder Verkauf eines Unternehmens
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zu Unternehmensfusionen oder Verkauf eines Unternehmens.
Änderungen im land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Unternehmen oder der selbständigen Tätigkeit in der Land -und Forstwirtschaft oder im Gartenbau melden
Bei Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen hat sich etwas geändert? Dies müssen Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden.
Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner
Das europaweite Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner informiert Sie über rechtliche Anforderungen und hilft bei Abwicklung von Verfahren.
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