Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang
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Leistungen zur Lebenslage: Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang
Abmelden von Unternehmen oder selbstständiger Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau
Wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen, müssen Sie dies der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden.
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